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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2020

§1 Allgemeines

1. Die NOVA Building IT GmbH betreibt im Internet u. a. unter der Domain „avanova.de“ eine über das Internet nutzbare Softwareanwendung (im Folgenden: Dienst), der Unternehmer und Organisationen bei der Erstellung und Verwaltung von Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit der Planung, Beschaffung und Ausführung von Leistungen nach VOB, VOL und VOF unterstützt. Anbieter des Dienstes ist die NOVA Building IT GmbH, In der Mordach 1a, 64367 Mühltal (im Folgenden: NOVA).

2. Diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Nutzer und NOVA. Die hierin getroffenen Regelungen gelten insoweit auch rückwirkend für bereits bestehende als auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Nutzer und NOVA. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen.

§2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die Bereitstellung des Dienstes zur Nutzung der Funktionalitäten an den Nutzer.

2. Der jeweilige Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Nutzer gewählten Leistungspaket und umfasst grundsätzlich die Möglichkeit, verschiedene Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Planung, Beschaffung und Ausführung von Leistungen nach VOB, VOL und VOF zu erstellen und zu verwalten.

3. Der Nutzer hat zusätzlich die Möglichkeit, über den Dienst erstellte Dokumente in den angebotenen Dateiformaten zur Weiterverarbeitung und zu Sicherungszwecken herunterzuladen.

§3 Vertragsschluss

1. Die Nutzung des Dienstes ist nur im Rahmen eines Nutzungsvertrages möglich. Der Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des Dienstes ist nur Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen möglich.

2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Abschluss eines Nutzungsvertrages nur wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und dem Unternehmen zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten.

3. NOVA bietet zunächst den Abschluss von kostenlosen, laufzeitbeschränkten, im Leistungsumfang teilweise eingeschränkten und nur zu Testzwecken vorgesehenen Nutzungsverträgen an. Hier ist bereits das Bereitstellen des Anmeldeformulars durch NOVA ein Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er das Formular ausfüllt und mit dem dazugehörigen Button absendet.

4. Darüber hinaus bietet NOVA auch den Abschluss von kostenpflichtigen Nutzungsverträgen an. Hierzu kann der Nutzer in seinem Account im Bereich „Mein Konto“ über den Befehl „Paket bestellen” die zur Verfügung stehenden Leistungspakete einsehen und auswählen. Diese Auswahlmöglichkeit ist bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages. Dieses Angebot nimmt der Nutzer an, indem er im letzten Schritt des Bestellvorgangs dies mit der dazugehörigen Schaltfläche „Paket kostenpflichtig bestellen” bestätigt.

5. Der Nutzer hat jeweils die Möglichkeit, vor Absenden seiner Vertragserklärung den Bestellvorgang jederzeit abzubrechen, seine Angaben zu prüfen und ggf. durch Ändern der entsprechenden Felder zu korrigieren. Ferner kann er die von ihm ausgewählten Leistungen prüfen und durch Betätigen der entsprechenden Auswahlboxen ändern.

6. NOVA wird dem Nutzer den Eingang der Vertragserklärung unverzüglich durch Zusenden einer E-Mail bestätigen. Für den Abschluss des Vertrages steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

§4 Bereitstellung des Dienstes

1. Der Dienst wird dem Nutzer bei kostenlosen Nutzungsverträgen mit Registrierung, bei kostenpflichtigen Nutzungsverträgen mit Annahme des gewählten Angebotes bereitgestellt.

2. Übergabepunkt für die Bereitstellung des Dienstes ist der Routerausgang des Rechenzentrums von NOVA. NOVA schuldet eine Verfügbarkeit des Dienstes am Übergabepunkt von 98% im Jahresmittel.

§5 Weitere Leistungen von NOVA

1. Neben den Grundfunktionen des Dienstes stellt NOVA den Nutzern auch andere, kostenpflichtige Zusatzleistungen zur Verfügung.

2. Der genaue Leistungsumfang ist in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen definiert und kann durch die dortigen Möglichkeiten in Anspruch genommen werden.

§6 Nutzungsbefugnis, Rechte

1. NOVA räumt dem Nutzer das einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, den Dienst während der Laufzeit des Vertrages für eigene Unternehmenszwecke zu nutzen.

2. Sofern und soweit während der Laufzeit des Nutzungsvertrages auf dem Server von NOVA eine Datenbank, Datenbanken oder ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

§7 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Nutzer

1. Gegenstand der nachfolgenden Nutzungsrechtseinräumung sind alle vom Nutzer im Rahmen des Dienstes selbst erstellten Leistungspositionen für Ausschreibungen (im Folgenden: LV-Positionen). Der Nutzer hat die LV-Positionen selbst erstellt, wenn die LV-Positionen nicht unverändert aus Ausschreibungstextsystemen Dritter übernommen worden sind und wenn sie keinem Ausschreibungstextsystem Dritter eindeutig zuordenbar sind (z.B. über ID/Schlüssel).

2. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber NOVA, keine LV-Positionen zu erstellen und hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, beim Erstellen von LV-Positionen geltendes Recht zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Urheber- und Datenschutzrechte) zu verletzen.

3. Der Nutzer räumt NOVA ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, unterlizenzierbares, nicht exklusives, unentgeltliches Nutzungsrecht an den vom Nutzer selbst erstellten LV-Positionen ein. NOVA ist jederzeit berechtigt, die LV-Positionen – nach automatisierter und DSGVO-konformer Anonymisierung der Herkunft und der Inhalte – zu verwenden, zu bearbeiten und zu verwerten. Das schließt insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung mit ein.

4. Der Nutzer verzichtet auf das Recht zur Urhebernennung.

§8 Entgelt, Zahlung

1. Soweit die Nutzung des Dienstes kostenpflichtig ist, richten sich die Kosten nach den Angaben in der jeweiligen Preisliste.

2. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen sind im Voraus zu entrichten und können mittels der angebotenen Zahlungsverfahren erbracht werden.

3. Soweit die Parteien die Zahlungsart „Lastschrift” vereinbaren, erteilt der Nutzer NOVA zum Einzug der jeweils fälligen Forderung, auch für wiederkehrende Zahlungen und Verbindlichkeiten in wechselnden Höhen ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird, soweit zulässig, auf 1 Tag verkürzt. Der Nutzer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen.

4. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung eines Zahlungsauftrags entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch NOVA verursacht wurde.

§9 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers, Sicherungskopien

1. Der Nutzer wählt zum Zwecke der Nutzung des Dienstes Zugangsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und NOVA über den Verlust oder die unbefugte Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte unverzüglich zu unterrichten.

2. Der Nutzer darf den Dienst nur für eigene unternehmerische Zwecke nutzen. Die Nutzung des Dienstes zur Versendung von Werbung jeglicher Art, insbesondere über die bereitgestellten E-Mail-Funktionen ist nicht gestattet.

3. Für die Nutzung des Dienstes muss der Nutzer über einen Internetanschluss, ein internetfähiges Endgerät und einen aktuellen Internetbrowser verfügen, deren Kosten er selbst zu tragen hat.

4. Der Nutzer ist verpflichtet, regelmäßig, zumindest aber täglich, die im Dienst gespeicherten Daten, nämlich die erstellten bzw. verwalteten Dokumente durch Download zu sichern.

5. Soweit der Dienst Schnittstellen zu Systemen Dritter bereitstellt, trifft die Pflicht die Kontrolle der eingehenden oder ausgehenden Daten auf Konsistenz; Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität ausschließlich den Nutzer.

§10 Datenschutz

1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer personenbezogene Daten Dritter, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen hierzu berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes NOVA von Ansprüchen Dritter frei.

3. NOVA stellt einen Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bereit, der jederzeit vom Kunden angefordert und abgeschlossen werden kann.

4. Ergänzend wird auf die aktuellen Datenschutzbestimmungen unter https://avanova.de/datenschutz verwiesen

§11 Haftung

1. Die Parteien haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

3. Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung von NOVA auf Schadensersatz nach §536a BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, die vorstehenden Absätze bleiben unberührt.

4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§12 Laufzeit, Kündigung

1. Der Vertrag über eine kostenlose Nutzung beginnt mit Vertragsschluss, läuft für den festgelegten Zeitraum und kann von jeder der Parteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden und erlischt automatisch 14 Tage nach Anmeldung.

2. Die Laufzeit des Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des Dienstes beginnt mit der Annahme des gewählten Angebotes und läuft für den jeweils vereinbarten Zeitraum. Der Vertrag kann durch die Nutzung der online bereitgestellten Funktionen vom Nutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf andernfalls zumindest der Textform; hierfür gilt zudem eine Frist von 1 Werktag zum jeweiligen Laufzeitende.

3. Die Laufzeit eines Vertrages über eine kostenpflichtige Nutzung des Dienstes verlängert sich automatisch um die gewählte Laufzeit, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

4. Stellt der Nutzer die Nutzung des Dienstes vor Ablauf der Kündigungsfrist einseitig ein, werden ihm die Kosten für eine nicht in Anspruch genommene Restlaufzeit seines Vertrages nicht erstattet.

5. NOVA kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Nutzer für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Zahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Bezahlung eines Entgelts in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. NOVA kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§13 Änderungen dieser AGB

1. NOVA hat das Recht, die Bestimmungen bezüglich der zu erbringenden Leistung nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist.

2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Dienst veröffentlicht. Über Änderungen der AGB, die nicht unter Abs. 1 fallen, wird der Nutzer in Textform informiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern der Nutzer den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Bedeutung seines Schweigens wird der Nutzer zusammen mit der Änderungsmitteilung informiert.

§14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.