Abschläge ohne Aufmaß besser verwalten
Der neue Rechnungstyp für die Bauabrechnung löst die bisherige Vorauszahlung ab. Jetzt können alle Rechnungsinhalte, also auch beliebige Abzüge (netto/brutto) und das Skonto berücksichtigt werden – selbst dann, wenn zur Leistung noch keine Aufmaße vorliegen. Beim kumulierten Rechnungsverfahren werden die entsprechenden, vom Bauherren tasächlich geleisteten, Zahlungen dann in den Folgerechnungen berücksichtigt und in Abzug gebracht.