Neue Listen für Nachtragsleistungen
Ab sofort können für Nachtragsleistungen – die noch nicht beauftragt (oder abgelehnt) sind – auch Blanko- bzw. Kostenberechnungslisten ausgegeben werden. Gerade letztere wird von Bauherren gewünscht, um noch vor Freigabe die Kosten eines Nachtragspaketes auf einen Blick zu erkennen.